Neue obligatorische Hundekurse im Kanton Zürich

Neue Hundegesetzgebung im Kanton Zürich

Neue Regelungen zu den obligatorischen Ausbildungen im Kanton Zürich

Ab dem 1. Juni 2025 tritt im Kanton Zürich das neue Hundegesetz in Kraft. Als verantwortungsvolle Hundeschule möchten wir dich über die wichtigsten Änderungen informieren und dir aufzeigen, was das für dich und deinen Hund bedeutet.

Die neuen Regelungen gelten nur für Hunde, die nach dem 31. Mai 2025 übernommen oder gekauft wurden.

Für alle Hunde die vor dem 1. Juni übernommen wurden gelten die gleichen Regeln wie bisher.

Theoriekurs – Wer muss teilnehmen?

Erstmalige Hundehaltende und Personen, die seit mehr als 10 Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, sind neu verpflichtet, einen Theoriekurs zu besuchen und eine theoretische Prüfung zu absolvieren. Der Kurs dauert ungefähr 2. 5 Stunden.

Praxiskurs – Für wen ist er Pflicht?

Neu müssen alle Hunde, die jünger als 10 Jahre sind einen praktischen Ausbildungskurs absolvieren – unabhängig von der Rasse des Hundes. Dies gilt auch für Hunde, die neu in den Kanton Zürich ziehen.

Der Kurs kann ab dem vollendeten 6. Lebensmonat besucht werden und muss spätestens 12 Monate ab der Übernahme abgeschlossen sein.

Für diesen Kurs hat der Kanton einheitliche Lernziele vorgegeben. Um den Kurs abschliessen zu können, müssen die Lernziele gemäss einer Checkliste des Kantons Zürich erfüllt sein. Der Kurs dauert mindestens 6 Stunden.

Unser Angebot für dich:

Wir bieten sowohl den anerkannten Theoriekurs als auch den praktischen Hundekurs gemäss dem neuen Hundegesetz an. In angenehmer Atmosphäre und mit professioneller Begleitung unterstützen wir dich auf dem Weg zu einer harmonischen Mensch-Hund-Beziehung. Unsere Kurse sind so ausgerichtet, dass du die Lernziele nach 6 Lektionen erreichen kannst.

Für die praktische Ausbildung bieten wir zwei Kurse an. Der 1. Teil deckt die obligatorischen 6 Stunden des praktischen Unterrichts ab. Der 2. Kurs kann freiwillig besucht werden. In diesem Teil vertiefen wir die Lernziele aus dem 1. Teil, widmen uns der artgerechten Auslastung und bauen zusätzlich nützliches Verhalten für den Alltag auf.

Fragen? Melde dich gerne bei uns – wir beraten dich persönlich!

Weitere Informationen:

https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde/aenderung-ausbildungspflicht-hunde.html