Pflicht mit Spass

Basiskurse und obligatorische Kurse

Achtung: Seit dem 1. Juni 2025 ist im Kanton Zürich das neue Hundegesetz in Kraft. Hier finden Sie das Aktuellste zu den Veränderungen im Zürcher Hundegesetz.

Theoriekurs – Wer muss teilnehmen?

Erstmalige Hundehaltende und Personen, die seit mehr als 10 Jahren keinen Hund mehr gehalten haben. Der Theoriekurs dauert ca. 2.5 Std. und schliesst mit einer theoretischen Prüfung ab.

Praxiskurs – Für wen ist er Pflicht?

Alle Hunde, die neu übernommen werden oder in den Kanton Zürich zuziehen, die jünger als 10 Jahre sind, müssen einen praktischen Ausbildungskurs von mind. 6 Std. absolvieren – unabhängig von der Rasse des Hundes.

Der Kurs kann ab dem vollendeten 6. Lebensmonat besucht werden und muss spätestens 12 Monate ab der Übernahme abgeschlossen sein.

Grundlagen- und Alltagstraining in kleineren Gruppen nach modernen Ansätzen über positive Verstärkung. Kurssprachen: Deutsch.
Diese Kurse vermitteln Grunderziehung, Alltagstraining, Lernziele der theoretischen und praktischen Hundeausbildung des Kantons Zürich.